Kündigungsfristen bei Internet- und Mobilfunkverträgen
Seit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKG) 2022 dürfen Mindestvertragslaufzeiten maximal 24 Monate betragen. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag monatlich, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Sonderkündigungsrecht nach § 57 TKG
Bei angekündigten Preiserhöhungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht nach § 57 TKG. Sie können den Vertrag innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe außerordentlich kündigen.
Umzug: Kündigung nach § 60 TKG
Wenn Ihr Anbieter Sie an Ihrem neuen Wohnort nicht versorgen kann, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht nach § 60 TKG. Wir unterstützen diese Kündigung mit einem speziellen Umzugsformular.